Unter dem Überbegriff „Palettenbretter“ verstehen wir Brettware, welche für die Fertigung von Einweg-, Mehrweg- und EURO-Paletten benötigt werden. Als Basis für Langware (3,00 – 5,00 m) dienen die Tegernseer Gebräuche und/oder die DIN 68365. Palettenbretter, die schon auf Palettenmaß zugeschnitten sind, werden in I. Wahl und II. Wahl unterschieden. Tegernseer Gebräuche und DIN-Normen sind fest definiert und vielfältig einsehbar. Die Qualitätsdefinition von I. Wahl und II. Wahl ist jedoch nicht standardmäßig in einer Norm erfasst und führt in der Praxis oft zu unterschiedlichen Beurteilung und Betrachtungsweisen von Holzqualitäten. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auf unsere Homepage unsere Definition von I. Wahl und II. Wahl Palettenbretter. Diese Definition ist die am häufigsten verbreitete und akzeptiere Qualitätsbeschreibung.

Produktspezifikationen für Palettenbretter

Holzarten:
Fichte / Tanne / Kiefer / Douglasie / Lärche / Eiche / Birke / Buche / Erle / Esche

Dimensionen:
12 x 75 bis 22 x 160 mm

Längen:
3,00 m – 5,00 m in Standardlängen.
0,80 – 1,20 – 2,40 – 3,60 m und individuell vereinbarte Längen.

Einschnitt:
Einstielig, mehrstielig oder aus Seitenware.

Holzfeuchte:
Frischeinschnitt, Holzfeuchte > 30%

Technische Trocknung:
18 -20 % HF

Thermische Behandlung:
Hitzebehandlung gemäß IPPC Standard ISPM-15 incl. Stempel und Nachweis.
>> Ein Stempel auf jedem einzelnen Stück Holz ist möglich <<

Weiterverarbeitung:
Vierseitiges Hobeln, egalisieren, einfräsen von Nuten, Bohrungen, winkliges kappen (Abbund), keilförmiger Zuschnitt in der Länge, Herstellen von Keilen, div. Profilfräsungen.

Imprägnierung:
Salztauchimprägnierung in den Farben braun, gelb, grün und farblos.
Bläueschutzimprägnierung farblos.
Kesseldruckvakuumimprägnierung in den Farben braun und grün.
Brandschutzimprägnierung (Feuerhemmend) im Kesseldruckverfahren.

Qualitätsdefinition I. Wahl Palettenbretter

Baumrinde an Baumkante: unzulässig

Der Länge nach verlaufende offene Risse: zulässig bis zu 5 cm

Fäule und Rotstreifigkeit (Faulverfärbung): unzulässig

Pilz- / Insektenbefall: unzulässig

Bläue: in geringem Umfang zulässig; nach vorheriger Absprache: blank

Kappung (Kanten): rechter Winkel, exakt

Baumkante: zulässig, entrindet (!!), max. ½ der Brettbreite auf 1/3 der Länge, max. 10 mm Breite

Toleranzen:
Dicke und Breite -0 / + 2 mm
Länge -2 / +0 mm

Qualitätsdefinition II. Wahl Palettenbretter

Baumkante, Baumrinde, Abrundungen: zulässig | Entrindung (rindenfrei!!) bis zu 2/3 der Brettdicke, 2/3 der Länge |eine breite Brettseite muss die Abmessungen der Breite und Dicke einhalten.

Der Länge nach verlaufende offene Risse:zulässig bis zu 15 cm.

Fäule und Rotstreifigkeit (Faulverfärbung): zulässig, jedoch noch bruch- und nagelfest.

Pilz- / Insektenbefall: zulässig

Bläue: zulässig

Kappung (Kanten): rechter Winkel, exakt.

Toleranzen:
Dicke und Breite -2 / + 2 mm
Länge -2 / +0 mm

Oberfläche: wellig im tolerierbaren/verwendbaren Rahmen