Unter dem Überbegriff „Palettenbretter“ verstehen wir Brettware, welche für die Fertigung von Einweg-, Mehrweg- und EURO-Paletten benötigt werden. Als Basis für Langware (3,00 – 5,00 m) dienen die Tegernseer Gebräuche und/oder die DIN 68365. Palettenbretter, die schon auf Palettenmaß zugeschnitten sind, werden in I. Wahl und II. Wahl unterschieden. Tegernseer Gebräuche und DIN-Normen sind fest definiert und vielfältig einsehbar. Die Qualitätsdefinition von I. Wahl und II. Wahl ist jedoch nicht standardmäßig in einer Norm erfasst und führt in der Praxis oft zu unterschiedlichen Beurteilung und Betrachtungsweisen von Holzqualitäten. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auf unsere Homepage unsere Definition von I. Wahl und II. Wahl Palettenbretter. Diese Definition ist die am häufigsten verbreitete und akzeptiere Qualitätsbeschreibung.
Produktspezifikationen für Palettenbretter
Holzarten:
Fichte / Tanne / Kiefer / Douglasie / Lärche / Eiche / Birke / Buche / Erle / Esche
Dimensionen:
12 x 75 bis 22 x 160 mm
Längen:
3,00 m – 5,00 m in Standardlängen.
0,80 – 1,20 – 2,40 – 3,60 m und individuell vereinbarte Längen.
Einschnitt:
Einstielig, mehrstielig oder aus Seitenware.
Holzfeuchte:
Frischeinschnitt, Holzfeuchte > 30%
Technische Trocknung:
18 -20 % HF
Thermische Behandlung:
Hitzebehandlung gemäß IPPC Standard ISPM-15 incl. Stempel und Nachweis.
>> Ein Stempel auf jedem einzelnen Stück Holz ist möglich <<
Weiterverarbeitung:
Vierseitiges Hobeln, egalisieren, einfräsen von Nuten, Bohrungen, winkliges kappen (Abbund), keilförmiger Zuschnitt in der Länge, Herstellen von Keilen, div. Profilfräsungen.
Imprägnierung:
Salztauchimprägnierung in den Farben braun, gelb, grün und farblos.
Bläueschutzimprägnierung farblos.
Kesseldruckvakuumimprägnierung in den Farben braun und grün.
Brandschutzimprägnierung (Feuerhemmend) im Kesseldruckverfahren.
Qualitätsdefinition I. Wahl Palettenbretter
Baumrinde an Baumkante: unzulässig
Der Länge nach verlaufende offene Risse: zulässig bis zu 5 cm
Fäule und Rotstreifigkeit (Faulverfärbung): unzulässig
Pilz- / Insektenbefall: unzulässig
Bläue: in geringem Umfang zulässig; nach vorheriger Absprache: blank
Kappung (Kanten): rechter Winkel, exakt
Baumkante: zulässig, entrindet (!!), max. ½ der Brettbreite auf 1/3 der Länge, max. 10 mm Breite
Toleranzen:
Dicke und Breite -0 / + 2 mm
Länge -2 / +0 mm
Qualitätsdefinition II. Wahl Palettenbretter
Baumkante, Baumrinde, Abrundungen: zulässig | Entrindung (rindenfrei!!) bis zu 2/3 der Brettdicke, 2/3 der Länge |eine breite Brettseite muss die Abmessungen der Breite und Dicke einhalten.
Der Länge nach verlaufende offene Risse:zulässig bis zu 15 cm.
Fäule und Rotstreifigkeit (Faulverfärbung): zulässig, jedoch noch bruch- und nagelfest.
Pilz- / Insektenbefall: zulässig
Bläue: zulässig
Kappung (Kanten): rechter Winkel, exakt.
Toleranzen:
Dicke und Breite -2 / + 2 mm
Länge -2 / +0 mm
Oberfläche: wellig im tolerierbaren/verwendbaren Rahmen